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KIRRUNGEN, SUHLEN & WILDFÜTTERUNGEN    



Äsungsfläche mit Suhle und Salzlecke im Hintergrund
 

Bei der Jagd auf Schwarzwild hilft ein optimales Umfeld deutlich. Dieses kann durch verschiedene Hegemaßnahmen verbessert werden. Wildschweine sind besonders effektiv und gezielt an Kirrungen, Suhlen und Wechseln zu bejagen.
 

Suhle & Mahlbäume

Suhlen im Revier binden Schwarzwild. Gerade wenn die schlammigen Wasserlöcher auch bei trockenen Sommern noch Feuchtigkeit haben, suchen die Wildschweine aller Altersklassen gerne diesen Ort regelmäßig auf, um ihr Borstenkleid zu pflegen, bzw. Insekten abzuwehren. Das künstliche Anlegen von Suhlen ist ebenfalls möglich.
Abdrücke von Borsten / Schwarte und Schalen geben wertvolle Hinweise auf den Besuch in zumeist dunkler Stunde; ich habe aber auch schon Sauen sich suhlen gesehen, während eine Drückjagd im vollen Gange war.

In unmittelbarer Nähe zu den Suhlen befinden sich auch meist  Mahlbäume, deren schlammiger Belag - meist versetzt mit Borsten - Rückschlüsse auf die Größe des Tieres zulässt. Mahlbäume gewinnen an Attraktivität durch das zyklische  Bestreichen mit Buchenholzteer. 

 



Suhle und Mahlbäume mit Buchenholzteer

 

Kirrung

Die Jagd an der Kirrung bietet eine ausgezeichnete Möglichkeit, gezielt Schwarzwild zu bejagen, da diese sehr regelmäßig und beständig angenommen werden. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Anzahl der Kirrungen im Revier und ausgebrachte Menge sowie Art des Futtermittels (z.B. 1 kg Körnermais pro Tag), kann die Jagd so fast zu jeder Jahres- und Uhrzeit durchgeführt werden. Bei der Anlage einer Kirrung gilt es zudem weitere Punkte zu beachten:

  • Die Kirrung ist so zu sichern, dass sie für andere Schalentierarten unzugänglich ist. (Verwendung von Sautrommeln, vom Gewicht her schwer zu öffnende Kästen oder selbstgemachte Aufbewahrungsstellen aus massivem Holz etc.).

  • Für die Fütterung von Schwarzwild zur Bejagung (Kirrung) ist ausschließlich die Verwendung nicht weiter verarbeiteten heimischen Getreides sowie Mais zulässig

 


Kirrung mit Sautrommel

  • Die Kirrung sollte an einem Ort liegen, der dem Jäger genügend Helligkeit (insbesondere Mondlicht) zum Ansprechen des Schwarzwildes bietet.

  • Die Kirrung sollte so gelegen sein, dass sich die Wildschweine recht sicher fühlen (gerade Keiler sind teilweise sehr "sichernd und heimlich" - sowie die Einstände nicht zu weit entfernt liegen.

  • Hinsichtlich der Standortortwahl von Kirrung und Hochsitz ist besonders auf die Hauptwindrichtung zu achten. Schwarzwild nimmt ungewöhnliche Witterungen sehr gut auf und reagiert auf sie recht empfindlich

  • In Rotwildrevieren gilt es, die Bejagung zu später Stunde mit Augenmaß zu betreiben: der nächtliche Schuss auf Schwarzwild - ob an der Kirrung oder anderswo - sollte die Ausnahme bleiben, um die nötige Ruhe für das Rotwild im Revier zu gewährleisten.

Zur sonstigen Beachtung:

  • Auf ausgewiesenen Äsungsflächen (z.B. in Rotwildrevieren) darf keine Kirrung betrieben werden. Hier würde auch zurecht die "Ruhezone" und die nächtliche intensive Bejagung von Schwarzwild nicht im Einklang stehen.

  • Im Gegensatz zu den Kirrungen stehen die Ablenkungsfütterungen. Diese angelegten Fütterungen dienen der Abwehr / Vorbeugung von Wildschäden, insbesondere durch Schwarzwild.  Als gesetzliche Auflage (hess. Jagdgesetz) hierbei gelten

                    -       Anlage in geschlossenen Waldgebieten mit mindestens 100ha
                    -       mindestens 200m Abstand zur Wald / Feldgrenze
                    -       Keine Bejagung des Wildes an der Ablenkfütterung im Umkreis von 200m

  • In Jagdbezirken, in denen im gesetzlichen Zeitraum gemäß § 30 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes Rau- und Saftfutter als Wildfütterung im Sinne von Erhaltungsfutter ausgebracht wird, ist die Jagdausübung auf wiederkäuendes Schalenwild verboten

  • Artgerechte Futtermittel für die Wildfütterung der wiederkäuenden Schalenwildarten sind ausschließlich Heu, Rüben und Silagen (mit nicht mehr als 30 % Anteil von Obsttrestersilagen) ohne Kraftfutteranteile. Die Ausbringung von Rüben und Silagen (Saftfutter) muss stets in dem vorhandenen Wildbestand angepassten Mengen und mit Raufutter kombiniert erfolgen.

 

Link zum Live-Video einer Kirrung   (ACHTUNG: entspricht nicht den in Hessen gültigen rechtlichen Regelungen)